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Wie sind Sie krankenversichert?
Gesetzlich (GKV)
Privat (PKV)
In der GKV sind alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, deren sozialversicherungspflichtiges …
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In der GKV sind alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, deren sozialversicherungspflichtiges Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sowie Bezieher von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und von Arbeitslosengeld I und II pflichtversichert. Darüber hinaus sind Ehegatten ohne eigenes Einkommen und Kinder bis zu einer gewissen Altersgrenze beitragsfrei mitversichert. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze sowie Beamte und Selbstständige sind von der Versicherungspflicht freigestellt, können sich jedoch unter gewissen Kriterien freiwillig in der GKV versichern.
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Private Krankenversicherungen (umgangssprachlich private Krankenkasse) sind privatwirtschaftliche Unternehmen …
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Private Krankenversicherungen (umgangssprachlich private Krankenkasse) sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die Krankenversicherungen anbieten. Das Versicherungsverhältnis kommt nicht kraft Gesetzes, sondern durch privatrechtlichen Vertrag zustande.
Eine private Krankenvollversicherung kommt für Personen in Betracht, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dies sind:
Beamte, Richter und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
Selbstständige und Freiberufler
Arbeiter und Angestellte mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Personen ohne eigenes Einkommen oder mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze, auch von der Versicherungspflicht befreite Studenten, sowie z. B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder
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Tagessatz Krankentagegeld in €
Monatlicher Beitrag PKV
AG+AN Anteil
Starttag Krankentagegeld
4.
8.
15.
22.
29.
43.
92.
183.
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